Die Berufsrichtlinienen wurden von der Europäischen Vereinigung der Restauratorenverbände (E.C.C.O.) erarbeutet und von ihrer Mitgliederversammlung in Brüssel am 11. Juni 1993 verabschiedet.
Präambel
Die Objekte, denen die Gesellschaft einen besonderen künstlerischen, historischen, dokumentarischen, ästhetischen, wissenschaftlichen, geistigen oder religiösen Wert beimisst, werden gemeinhin als „Kulturgüter“ bezeichnet. Sie bilden ein materielles und kulturelles Erbe, das von Generation zu Generation weitergegeben wird. Da sie von der Gesellschaft der Obhut des Restaurators anvertraut werden, trägt dieser Verantwortung nicht nur für das Kulturgut, sondern auch dem Eigentümer oder Träger, dem Urheber oder Schöpfer sowie der Öffentlichkeit und der Nachwelt gegenüber. Diese Voraussetzungen dienen dem Schutz jeglichen Kulturguts, unabhängig von seinem Eigentümer, seinem Alter, seiner Vollständigkeit oder seinem Wert.
I. Aufgaben des Restaurators
Grundlegende Aufgabe des Restaurators ist der Schutz des Kulturgutes zum Nutzen dieser und künftiger Generationen. Der Restaurator trägt zum Verständnis für das Kulturgut bei, und dies im Bewusstsein seiner ästhetischen und historischen Bedeutung und unter Wahrung seiner materiellen Unversehrtheit.
Der Restaurator übernimmt die Verantwortung für die Untersuchung, die Konservierungs- und Restaurierungsarbeiten an dem Kulturgut sowie die Dokumentation aller Verfahren und führt sie aus.
Die Untersuchung: umfasst die Bestimmung der Zusammensetzung und des Zustands des Kulturgutes; die Identifizierung sowie die Feststellung von Art und Umfang der Veränderungen; die Bewertung der Ursachen des Verfalls; die Bestimmung der Art und des Ausmaßes der erforderlichen Behandlung. Sie umfasst auch das Studium relevanter Dokumente.
Die vorbeugende Konservierung: besteht in einem direkten Tätigwerden, mit dem der Verfall aufgehalten und Schäden verhindert werden sollen, indem optimale Voraussetzungen für den Erhalt des Kulturgutes geschaffen werden, soweit sich dies mit dessen öffentlicher Nutzung in Einklang bringen lässt. Die vorbeugende Konservierung umfasst den korrekten Umgang mit dem Kulturgut sowie Nutzung, Transport, Lagerung und Ausstellung unter korrekten Bedingungen.
Die praktische Konservierung: besteht im wesentlichen in einem unmittelbaren Tätigwerden an dem Kulturgut mit dem Ziel, seinen weiteren Verfall aufzuhalten.
Die Restaurierung: besteht in einem unmittelbaren Tätigwerden an beschädigten oder verfallenen Kulturgütern mit dem Ziel, eine bessere Lesbarkeit herzustellen, wobei ästhetische, historische und materielle Unversehrtheit so weit wie möglich zu wahren ist.
Weitere Aufgaben des Restaurators sind:
- sie Erstellung von Restaurierungskonzepten oder Befunden,
- die Beratung und technische Unterstützung bei der Restaurierung von Kulturgütern,
- die Ausarbeitung von technischen Berichten über Kulturgüter ohne Berücksichtigung ihres Marktwerts,
- die Durchführung von Forschungsarbeiten zum Thema Restaurierung,
- die Erstellung von Ausbildungsprogrammen und der Unterricht im Restaurieren,
- die Verbreitung von Erkenntnissen aus Untersuchungen, Behandlungen oder Forschungsarbeiten,
- die Förderung eines besseren Verständnisses für die Restauratorentätigkeit.
II. Abgrenzung von verwandten Berufsfeldern
Der Restaurator ist weder Künstler noch Handwerker.
Während der Künstler oder der Handwerker neue Objekte schafft bzw. Objekte in funktioneller Hinsicht unterhält oder repariert, hat der Restaurator die Aufgabe, Kulturgüter zu erhalten.
III. Ausbildung
Um den Anforderungen des Beruft gerecht zu werden, sollte die theoretische und praktische Ausbildung des Restaurators mit einem Abschluss auf Hochschul- oder vergleichbarem Niveau beendet werden.